Nr. 2026 | von: MelS1976 |
Im Rahmen ihrer Möglichkeiten soll die Stadt Einfluss auf Produzenten und Konsumenten nehmen, damit diese weniger Plastik verwenden. Das gilt auch für die Stadt selbst.
Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz sollen Abfälle möglichst vermieden werden, also auch Plastikabfälle.
Die Verwaltung kann nicht verhindern, dass Abfälle aus Plastik (gemeint sind wohl auch Kunststoffe aller Art) entstehen oder das Plastik/Kunststoffe in Umlauf kommen. Hier sind EU, Bund und Länder in der Verantwortung, entsprechende Gesetze zu beschließen.
Verwaltung empfiehlt:
Vorschlag nicht aufgreifen