Aktive Phase beendet

Alle ein bis zwei Jahre plant die Verwaltung die Einnahmen und Ausgaben für Pulheim. Bis zum 5. Juni 2020 konnten Sie hier Vorschläge bewerten, die Bürger*innen von 23. März bis 8. Mai eingeben hatten. Der Rat hat 55.000 € für Bürgervorschläge in 2021 vorgesehen (Bürgerbudget). Alle Pulheimer/innen, Initiativen sowie Vereine konnten hier Gelder beantragen. Je Vorschlag standen bis zu 5.000 € bereit.

Bei den Vorschlägen zum Bürgerbudget wurden die best-bewerteten 20 Vorschläge von Fachämtern geprüft. Die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.02.2021 über die Umsetzung der Vorschläge entnehmen Sie bitte der pdf-Datei:

Entscheidung Rat 2020

Die Stellungnahmen der Verwaltung können Sie den pdf-Dateien entnehmen:

TOP 20 Vorschläge Bürgerbudget 2020 (kurz)

TOP 20 Vorschläge Bürgerbudget 2020 (lang)

Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2021 wurde mit Vorlage 2/2021 im Haupt- und Finanzausschuss am 02.02.2021 auch über die Bürgervorschläge zum Bürgerbudget beraten. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 09.02.2021 die Umsetzung der Vorschläge aus dem Bürgerbudget mit einem Gesamtvolumen von 55.000 € einstimmig beschlossen.

informieren

Ablauf, Termine

23.03. bis 08.05.2020 registrieren | öffentlich vorschlagen | kommentieren
(21.04. entfällt) Info-Termin entfällt
11.05. bis 05.06.2020 Bürger-Vorschläge bewerten
Juli, August Verwaltung prüft Vorschläge
10.11.2020 Verwaltung bringt Haushaltsplan und Bürgervorschläge ein 
08.12.2020 Haupt- und Finanzausschuss berät Vorschläge
15.12.2020 Rat beschließt Umsetzung der Vorschläge

Antworten | Fragen | Zahlen

Zahlen zum Verfahren in 2018
Was ist ein Bürgerbudget?

Beim Bürgerbudget können alle Bürgerinnen und Bürger Vorschläge einreichen. Der Rat der Stadt legt vorher fest, wie viel Geld für die Umsetzung der Bürgerideen bereit stehen soll. Der Rat der Stadt Pulheim plant 55.000 € bereit zu stellen.

Die Verwaltung prüft, ob die Vorschläge gemeinnützig und damit förderwürdig sind. Haupt- und Finanzausschuss beraten und der Rat beschließt schließlich die Umsetung. Ein Rechenschaftsbericht zeigt später, was aus den Vorschlägen geworden ist.

Was kann ich hier machen?

Einwohnende und Steuerzahlende Pulheims können hier zu bestimmten Zeiten Vorschläge zu Ausgaben der Stadt eingeben, kommentieren und bewerten.

Sie können sich jederzeit anmelden. Sie werden regelmäßig über wichtige Ereignisse informiert. Fragen Sie uns. Wir antworten Ihnen.

Warum muss ich meine Adresse bei der Anmeldung angeben?

Die Angabe der Adresse ist nötig, um zum Beispiel versehentliche Mehrfachanmeldungen zu vermeiden. Es dürfen nur Personen mitwirken, die in der Stadt wohnen oder Steuern zahlen.

Welche Vorschläge werden umgesetzt?

Es werden die best-bewerteten zulässigen Bürgervorschläge umgesetzt bis die 55.000 € verausgabt sind. Je Vorschlag stehen bis zu 5.000 € bereit. Die Verwaltung prüft, ob der Vorschlag in der Zuständigkeit der Stadt liegt und dem Allgemeinwohl dient. Der Rat entscheidet zusammen mit dem Haushaltsplan über die Umsetzung der Vorschläge.

Wer bestimmt, welche Vorschläge umgesetzt werden?

Die Vorschläge werden von den Beteiligten bewertet. Dadurch entsteht eine Rangliste. Die Rangliste zeigt, welche Vorschläge zuerst umgesetzt werden sollen. Die letzte Entscheidung über den Haushalt und die Umsetzung der Vorschläge liegt beim Rat der Stadt. Die Fachverwaltungen prüfen alle Bürgervorschläge inhaltlich.

Wie kann ich ohne Internet teilnehmen?

Sie können Ihre Vorschläge auf Papier einreichen. Bitte schreiben Sie an:

Stadt Pulheim
- Bürgerhaushalt -
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim

Oder gehen Sie zur "Koordinierungsstelle Bürgerhaushalt":
Herr Kirion
Rathaus Zimmer 0.21
Telefon: 02238/808-214

Die Vorschläge werden von der Verwaltung ins Internet übertragen. Bitte geben Sie Ihre Wohnadresse an, damit der Vorschlag berücksichtigt werden kann. Je Vorschlag stehen maximal 5.000 € bereit.

Haushaltsplan

Lesen Sie die Informationen zum Haushalt der Stadt Pulheim. Der Haushalt umfasst alle Einnahmen und Ausgaben. Für die Jahre 2019 und 2020 hat der Rat am 18. Dezember 2018 den Doppelhaushalt 2019/2020.

Haushaltsplan 2019/20

Laden Sie den Haushaltsplan für 2017/2018 als PDF herunter:

 

Kommunale Steuern und Gebühren

Grundsteuer

Hebesatz 300 v. H.

  • Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen

Hebesatz 565 v. H.

  • Grundsteuer B für die übrigen Grundstücke

Gewerbesteuer

  • Hebesatz 485 v. H.

Hundesteuer

Die Hundesteuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam

  • 1 Hund gehalten wird: 90,00 €
  • 2 Hunde gehalten werden: je Hund 115,00 €
  • 3 oder mehr Hunde gehalten werden: je Hund 150,00 €

Für nähere Informationen wird auf die jeweiligen Satzungsregelungen verwiesen.

Gebührenübersicht

Allgemeines zu den Stadtfinanzen

Haupt- und Finanzausschuss (HFA)

Der HFA ist der zuständige Fachausschuss des Rates für alle finanzwirtschaftlichen Fragestellungen.

Amt für Stadtfinanzen

Innerhalb der Stadtverwaltung ist das Amt für Stadtfinanzen im Dezernat des Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerers Herrn Jens Batist für die Abteilungen Kämmerei, Steuern, Zahlungsabwicklung sowie Vollstreckung zuständig. Die Leitung des Amtes obliegt Frau Nina Löbbert, Telefon 02238/808-200.

Kämmerei

Die Kämmerei ist die zuständige Abteilung für Buchhaltung, Haushalt und Finanzen. Wenn Sie Ihre Rechnungen der Stadt ausschließlich digital zur Verfügung stellen möchten, richten Sie diese bitte an die E-Mail-Adresse "fibu@pulheim.de".

Ihr Ansprechpartner in der Kämmerei ist Herr Christian Kirion, Telefon 02238/808-214.

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Ergebnisse Bürgerbudget 2020

Die Bürgervorschläge zum Pulheimer Bürgerbudget sind sortiert nach ihrer mittleren Bewertung. Zum Filter passen 103 Vorschläge. Wähle:

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Mittlere Wertung

+0,65
(Anzahl: 344)
beantrage €: 
5.000