Haushaltsplan
Lesen Sie die Informationen zum Haushalt der Stadt Pulheim. Der Haushalt umfasst alle Einnahmen und Ausgaben. Für die Jahre 2019 und 2020 hat der Rat am 18. Dezember 2018 den Doppelhaushalt 2019/2020.
Haushaltsplan 2019/20
Laden Sie den Haushaltsplan für 2017/2018 als PDF herunter:
- Deckblatt und Inhaltsverzeichnis (PDF 1,26 MB)
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Einleitung (PDF 1,55 MB)
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Wegweiser durch den Haushalt der Stadt Pulheim (PDF 450,6 kB)
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Produktbereichs-, Produktgruppen- und Produktübersicht (PDF 2,03 MB)
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Haushaltssatzung und Vorbericht (PDF 9,42 MB)
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Übersicht über die Zu- und Überschüsse der Produktbereiche und Budgets (PDF 8,73 MB)
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Auftragsverteilungsliste (PDF 3,14 MB)
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Ergebnis- und Finanzplan (PDF 4,51 MB)
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Produktbereich 01 - Innere Verwaltung (PDF 28,61 MB)
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Produktbereich 02 - Sicherheit und Ordnung (PDF 17,35 MB)
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Produktbereich 03 - Schulträgeraufgaben (PDF 24,88 MB)
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Produktbereich 04 - Kultur (PDF 11,74 MB)
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Produktbereich 05 - Soziales (PDF 10,17 MB)
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Produktbereich 06 - Jugend (PDF 19,26 MB)
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Produktbereich 08 - Sportförderung (PDF 9,19 MB)
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Produktbereich 09 - Räumliche Planung und Entwicklung (PDF 2,16 MB)
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Produktbereich 10 - Bauen und Wohnen (PDF 4,5 MB)
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Produktbereich 11 - Ver- und Entsorgung (PDF 10,51 MB)
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Produktbereich 12 - Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV (PDF 16,82 MB)
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Produktbereich 13 - Natur- und Landschaftspflege (PDF 5,32 MB)
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Produktbereich 14 - Umweltschutz (PDF 4,04 MB)
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Produktbereich 15 - Wirtschaft und Tourismus (PDF 1,82 MB)
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Produktbereich 16 - Allgemeine Finanzwirtschaft (PDF 4,55 MB)
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Anlagen zum Doppelhaushalt 2019/2020 (PDF 31,03 MB)
Kommunale Steuern und Gebühren
Grundsteuer
Hebesatz 300 v. H.
- Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen
Hebesatz 565 v. H.
- Grundsteuer B für die übrigen Grundstücke
Gewerbesteuer
- Hebesatz 485 v. H.
Hundesteuer
Die Hundesteuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam
- 1 Hund gehalten wird: 90,00 €
- 2 Hunde gehalten werden: je Hund 115,00 €
- 3 oder mehr Hunde gehalten werden: je Hund 150,00 €
Für nähere Informationen wird auf die jeweiligen Satzungsregelungen verwiesen.
Gebührenübersicht
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Gebührensätze 2017 bis 2019 (PDF 146,49 kB)
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Gebührensätze 2018-2020 (PDF 169,71 kB)
Allgemeines zu den Stadtfinanzen
Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
Der HFA ist der zuständige Fachausschuss des Rates für alle finanzwirtschaftlichen Fragestellungen.
Amt für Stadtfinanzen
Innerhalb der Stadtverwaltung ist das Amt für Stadtfinanzen im Dezernat des Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerers Herrn Jens Batist für die Abteilungen Kämmerei, Steuern, Zahlungsabwicklung sowie Vollstreckung zuständig. Die Leitung des Amtes obliegt Frau Nina Löbbert, Telefon 02238/808-200.
Kämmerei
Die Kämmerei ist die zuständige Abteilung für Buchhaltung, Haushalt und Finanzen. Wenn Sie Ihre Rechnungen der Stadt ausschließlich digital zur Verfügung stellen möchten, richten Sie diese bitte an die E-Mail-Adresse "fibu@pulheim.de".
Ihr Ansprechpartner in der Kämmerei ist Herr Christian Kirion, Telefon 02238/808-214.
Antworten | Fragen | Zahlen
Beim Bürgerbudget können alle Bürgerinnen und Bürger Vorschläge einreichen. Der Rat der Stadt legt vorher fest, wie viel Geld für die Umsetzung der Bürgerideen bereit stehen soll. Der Rat der Stadt Pulheim plant 55.000 € bereit zu stellen.
Die Verwaltung prüft, ob die Vorschläge gemeinnützig und damit förderwürdig sind. Haupt- und Finanzausschuss beraten und der Rat beschließt schließlich die Umsetung. Ein Rechenschaftsbericht zeigt später, was aus den Vorschlägen geworden ist.
Einwohnende und Steuerzahlende Pulheims können hier zu bestimmten Zeiten Vorschläge zu Ausgaben der Stadt eingeben, kommentieren und bewerten.
Sie können sich jederzeit anmelden. Sie werden regelmäßig über wichtige Ereignisse informiert. Fragen Sie uns. Wir antworten Ihnen.
Die Angabe der Adresse ist nötig, um zum Beispiel versehentliche Mehrfachanmeldungen zu vermeiden. Es dürfen nur Personen mitwirken, die in der Stadt wohnen oder Steuern zahlen.
Es werden die best-bewerteten zulässigen Bürgervorschläge umgesetzt bis die 55.000 € verausgabt sind. Je Vorschlag stehen bis zu 5.000 € bereit. Die Verwaltung prüft, ob der Vorschlag in der Zuständigkeit der Stadt liegt und dem Allgemeinwohl dient. Der Rat entscheidet zusammen mit dem Haushaltsplan über die Umsetzung der Vorschläge.
Die Vorschläge werden von den Beteiligten bewertet. Dadurch entsteht eine Rangliste. Die Rangliste zeigt, welche Vorschläge zuerst umgesetzt werden sollen. Die letzte Entscheidung über den Haushalt und die Umsetzung der Vorschläge liegt beim Rat der Stadt. Die Fachverwaltungen prüfen alle Bürgervorschläge inhaltlich.
Sie können Ihre Vorschläge auf Papier einreichen. Bitte schreiben Sie an:
Stadt Pulheim
- Bürgerhaushalt -
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
Oder gehen Sie zur "Koordinierungsstelle Bürgerhaushalt":
Herr Kirion
Rathaus Zimmer 0.21
Telefon: 02238/808-214
Die Vorschläge werden von der Verwaltung ins Internet übertragen. Bitte geben Sie Ihre Wohnadresse an, damit der Vorschlag berücksichtigt werden kann. Je Vorschlag stehen maximal 5.000 € bereit.