Nr. 2022 | von: MelS1976 |
Natürliche Pflanz- und Blühstreifen auf Feldern schaffen. Landwirtschaftliche Betriebe müssen grundsätzlich zunächst fünf Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen bereitstellen. Diese Flächen müssen im Umweltinteresse genutzt werden gemäß Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Kommentare
Teilzeitpulheimer |
Ertfreulich, dass Sie sich für mehr Grün einsetzen, was Mensch und Tier (insbes. Insekten) dient.
Da Sie bei landwirtschaftlichen Betriebe 5% deren Fläche zweckentfremden wollen, gehen Sie bestimmt mit gutem Beispiel voran und haben auch 5% Ihrer Grundfläche entsprechend genutzt.