Asylbewerber und Flüchtlinge für gemeinnützige Arbeiten einsetzen

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Sparidee

Asylbewerber und Flüchtlinge sollen für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden und Arbeiten in der eigenen Unterkunft erledigen (Reinigung, Essen zubereiten, Essensausgabe und so weiter.)

Stellungnahme der Verwaltung

In allen Unterkünften erfolgt die Essenszubereitung durch die Bewohner selbst. Ebenso obliegt die Reinigung des selbstgenutzten Wohnraumes den Bewohnern. Daher entstehen hierfür der Stadt keine Kosten. Lediglich in zwei Großunterkünften erfolgt 2 x wöchentlich die Reinigung der Gemeinschaftstoiletten- u. duschen durch eine Fachfirma, um die erforderlichen hygienischen Anforderungen einzuhalten. Bei diesen Tätigkeiten handelt es sich allerdings um keine gemeinnützigen und zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten. Eine Einsparung ist daher hier nicht möglich. Im übrigen sind für den Haushalt 2019/2020 zur Zahlung der Aufwandsentschädigungen für die Verrichtung von gemeinnützigen und zusätzlichen Tätigkeiten im Sinne des § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (z. B. im städt. Bauhof) Mittel in Höhe von 2.500 € vorgesehen.
Verwaltung empfiehlt: 
Vorschlag fließt in laufenden Entscheidungs-/Planungsprozess ein

Kommentare

Natürlich kann man auf die Idee kommen, Flüchtlinge und Asylbewerber für gemeinnützige Zwecke einzusetzen. Ich bin z. B. aus Köln geflohen, es war mir einfach zu voll. Gerne beteilige ich mich an gemeinnütziger Arbeit. Daneben fallen mir aber auch noch viele andere Randgruppen ein, die zu gemeinnütziger Arbeit herangezogen werden könnten: ALG II- Empfänger, Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren, bevorzugt mit blonden Haaren und blauen Augen, vielleicht auch Pflegekräfte, von denen es ja zuwenig gibt, Polizisten ebenso, oder Menschen, die einfach reich sind, vielleicht auch noch Menschen, die durch solche Vorschläge dazu beitragen die Gesellschaft zu spalten, Ausländerfeindlichkeit zu schüren und noch nicht begriffen haben, wie wertvoll Menschen anderer Kulturen sind, auch wenn sie nicht in das verschrobene Weltbild mancher rechtschaffener Bürger passen.
Anders zu betrachten wäre natürlich die Möglichkeit, gemeinnützige Arbeit als Qualifikations- und Integrationsmaßnahme zu betrachten. In diesem Fall könnten nämlich alle zum Zuge kommen, die noch nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen ohne entsprechende Hinderungsgründe (z. B. alleinerziehend, krank, pflegebedürftig etc. ) zu haben.
Schönen Abend noch.

Die Antwort des "Flüchtlings aus Köln" lehne ich ab. Sie ist polemisch und dient nicht der Sache. Mein Anliegen ist selbstverständlich nur auf Flüchtlinge und Asylbewerber eingegrenzt und weder diskriminierend noch unzumutbar.

Gerade weil ihr Vorschlag ohne weitere überzeugende Begründung für gemeinnützige Arbeit nur Geflüchtete hernzieht, diskriminiert er sehrwohl. Bei welchen anderen Personengruppen (ob aus ernsteren oder gelungen satirischen, das extremistische Gedankengut demaskierenden Gründen) ähnliche Voraussetzungen vorlägen, hat B und B überzeugend ausgeführt.