Nr. 2031 | von: janipeki |
In Stommeln gibt es einige bewaldete Grundstücke (zum Beispiel oberhalb vom Holunderweg), die zur Zeit nicht als Wald gerechnet werden können. Die Definition eines Forstes im bundesdeutschen Forstgesetz erlaubt dies nicht. Dabei könnte das Grundstück durch die Bewaldung weiterer Grundstücke zu einem geschlossenen Wald erweitert werden. Da könnte man die bewaldeten Grundstücke unterhalb vom Bolanderhof und das Waldgrundstück am Ende der Bruchstraße hinzunehmen. Der Waldstatistik der Stadt Pulheim würde das guttun.
Kommentare
Teilzeitpulheimer |
Das bundestdeutsche Forstgesetz kenne und finde ich nicht (wäre so für Link ggf. dankbar), aber nach dem Bundeswaldgesetz ist da wohl schon von Wald auszugehen:
https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/__2.html