Nr. 1580 | von: get |
Alle Hinweis-Schilder oder Wegweiser sollen auf deren Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit überprüft werden. (Verkehrsschilder sind damit nicht gemeint.) Die Schilder sollen gegebenenfalls beseitigt, umgestellt oder verändert werden.
Das gilt beispielsweise für das Wegweiser-Schild zu den Parkplätzen im Zentrum Stommelns. Es nutzt allen Bürgerinnen und Bürgern, aber in besonderer Weise den Besuchern und Gästen Pulheims.
Kommentare
Teilzeitpulheimer |
Beispiel Brauweiler, Mathildenstr. von der Abtei Rtg. Freimersdorf: mehrfach Tempo 30 Schilder, teilweise Zusatz xxx m. Glaube, da könnte mit weniger Schildern klarer das gleiche wie jetzt vorgeschrieben werden.