Aktive Phase beendet

Alle ein bis zwei Jahre plant die Verwaltung die Einnahmen und Ausgaben für Pulheim. Bis zum 5. Juni 2020 konnten Sie hier Vorschläge bewerten, die Bürger*innen von 23. März bis 8. Mai eingeben hatten. Der Rat hat 55.000 € für Bürgervorschläge in 2021 vorgesehen (Bürgerbudget). Alle Pulheimer/innen, Initiativen sowie Vereine konnten hier Gelder beantragen. Je Vorschlag standen bis zu 5.000 € bereit.

Bei den Vorschlägen zum Bürgerbudget wurden die best-bewerteten 20 Vorschläge von Fachämtern geprüft. Die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.02.2021 über die Umsetzung der Vorschläge entnehmen Sie bitte der pdf-Datei:

Entscheidung Rat 2020

Die Stellungnahmen der Verwaltung können Sie den pdf-Dateien entnehmen:

TOP 20 Vorschläge Bürgerbudget 2020 (kurz)

TOP 20 Vorschläge Bürgerbudget 2020 (lang)

Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2021 wurde mit Vorlage 2/2021 im Haupt- und Finanzausschuss am 02.02.2021 auch über die Bürgervorschläge zum Bürgerbudget beraten. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 09.02.2021 die Umsetzung der Vorschläge aus dem Bürgerbudget mit einem Gesamtvolumen von 55.000 € einstimmig beschlossen.

informieren

Ablauf, Termine

23.03. bis 08.05.2020 registrieren | öffentlich vorschlagen | kommentieren
(21.04. entfällt) Info-Termin entfällt
11.05. bis 05.06.2020 Bürger-Vorschläge bewerten
Juli, August Verwaltung prüft Vorschläge
10.11.2020 Verwaltung bringt Haushaltsplan und Bürgervorschläge ein 
08.12.2020 Haupt- und Finanzausschuss berät Vorschläge
15.12.2020 Rat beschließt Umsetzung der Vorschläge

Haushaltsplan

Lesen Sie die Informationen zum Haushalt der Stadt Pulheim. Der Haushalt umfasst alle Einnahmen und Ausgaben. Für die Jahre 2019 und 2020 hat der Rat am 18. Dezember 2018 den Doppelhaushalt 2019/2020.

Haushaltsplan 2019/20

Laden Sie den Haushaltsplan für 2017/2018 als PDF herunter:

 

Kommunale Steuern und Gebühren

Grundsteuer

Hebesatz 300 v. H.

  • Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen

Hebesatz 565 v. H.

  • Grundsteuer B für die übrigen Grundstücke

Gewerbesteuer

  • Hebesatz 485 v. H.

Hundesteuer

Die Hundesteuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam

  • 1 Hund gehalten wird: 90,00 €
  • 2 Hunde gehalten werden: je Hund 115,00 €
  • 3 oder mehr Hunde gehalten werden: je Hund 150,00 €

Für nähere Informationen wird auf die jeweiligen Satzungsregelungen verwiesen.

Gebührenübersicht

Allgemeines zu den Stadtfinanzen

Haupt- und Finanzausschuss (HFA)

Der HFA ist der zuständige Fachausschuss des Rates für alle finanzwirtschaftlichen Fragestellungen.

Amt für Stadtfinanzen

Innerhalb der Stadtverwaltung ist das Amt für Stadtfinanzen im Dezernat des Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerers Herrn Jens Batist für die Abteilungen Kämmerei, Steuern, Zahlungsabwicklung sowie Vollstreckung zuständig. Die Leitung des Amtes obliegt Frau Nina Löbbert, Telefon 02238/808-200.

Kämmerei

Die Kämmerei ist die zuständige Abteilung für Buchhaltung, Haushalt und Finanzen. Wenn Sie Ihre Rechnungen der Stadt ausschließlich digital zur Verfügung stellen möchten, richten Sie diese bitte an die E-Mail-Adresse "fibu@pulheim.de".

Ihr Ansprechpartner in der Kämmerei ist Herr Christian Kirion, Telefon 02238/808-214.

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Ergebnisse Bürgerbudget 2020

Die Bürgervorschläge zum Pulheimer Bürgerbudget sind sortiert nach ihrer mittleren Bewertung. Zum Filter passen 103 Vorschläge. Wähle:

Bäume pflanzen

Mittlere Wertung

+0,65
(Anzahl: 344)
beantrage €: 
5.000